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8 PFERDEBOXEN EINZELBOXENAUFSTELLUNG MIT AUßENPADDOCK Bei der Einzelhaltung von Pferden in Boxen sind soziale Kontaktmöglichkeiten zu Artgenossen unerlässlich. Ebenso brauchen Pferde die Möglichkeit, ihr Umfeld zu erkunden bzw. zu beobachten. Dies ist durch entsprechende bauliche Einrichtungen wie z. B. permanent zugängliche Kleinausläufe, Außenklappen oder zumindest hälftig zu öffnende Boxentüren zu gewährleisten. Jede Einzelhaltung muss so gestaltet sein, dass die Pferde mindestens Sicht-, Hör- und Geruchskontakt zu ihren Artgenossen haben. Hochgeschlossene Trennwände sollten nur in Ausnahmefällen (z. B. Klinik-, Quarantäneställe sowie Abfohlboxen) installiert werden und dann nur unter der Voraussetzung, dass die Pferde mindestens einen Artgenossen über die Frontseite sehen, riechen und hören können. Zu beachten ist bei der Aufstallung in Einzelboxen, dass miteinander unverträgliche Pferde nicht nebeneinander aufgestallt werden. Erkennungsmerkmale für Unverträglichkeit sind z. B. häufiges Drohen gegen den Boxennachbarn oder Ausschlagen gegen die Trennwand. Stallgasse Außenpaddock Außenpaddock Außenpaddock Außenpaddock Einzelbox für: - Stuten mit Fohlen - Hengste Einzelbox für: - Zuchtpferde Einzelbox für: - Großpferde Einzelbox für: - Ponys Min. 16 m2 Min. 12 m2 Min. 11 m2 Min. 8 m2 Mindestmaße für die Einzelhaltung, Widerristhöhen am Beispiel von 3 Widerristhöhen 1,30 m 1,48 m 1,68 m Boxenfläche für ein einzelnes Pferd 6,76 m2 8,76 m2 11,29 m2 Boxenfläche für eine Stute mit Fohlen 8,94 m2 11,59 m2 14,93 m2 Mindestlänge der Schmalseite der Box 2,28 m 2,59 m 2,94 m Höhe der Trennwand mit Aufsatzgitter 1,69 m 1,92 m 2,18 m Türhöhe einer Boxenaußentür und von Schiebetüren 1,82 m 2,07 m 2,20 m Höhe der unteren Hälfte einer Boxenaußentür 1,04 m 1,18 m 1,34 m Fläche eines Kleinauslaufs 6,76 m2 8,76 m2 11,29 m2 Min. 2,5 m breit (bei Boxen auf beiden Seiten: 3,00 m breit)

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